FLEX MEMBERSHIP
Geschäftsbedingungen und Konditionen
1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGBs) der Sissi Works GmbH & Co KG Geltungsbereich
1.1.
Sissi Works GmbH & Co KG (nachfolgend „Sissi Works“) mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Hadikgasse 64, 1140 Wien, ist im Firmenbuch unter der Firmenbuchnummer FN 529101s eingetragen.
1.2.
Sissi Works erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber allen VertragspartnerInnen für sämtliche von Sissi Works erbrachten Dienstleistungen sowie für sämtliche zur Verfügung gestellte Infrastruktur, dies selbst, wenn nicht ausdrücklich auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Die in diesen AGBs verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter. Insbesondere gelten diese AGBs für alle Verträge zwischen Sissi Works und seinen NutzerInnen über (i) die Zutrittsberechtigung zu den Räumlichkeiten (nachfolgend „Sissi Works Space“) und (ii) die Nutzungsberechtigung von Arbeitsplätzen (nachfolgend die „Mitgliedschaft“) und (iii) den damit verbundenen, entgeltlichen und unentgeltlichen Serviceleistungen (Buchung von Meetingräumen, Scan- und Druckservice, Kaffee, etc) deren Art und Umfang je nach einzelvertraglicher Vereinbarung variieren können (nachfolgend die „nutzungsabhängigen Serviceleistungen“). Entgegenstehende Bedingungen von VertragspartnerInnen werden nur dann wirksam, wenn sie von Sissi Works im Vorfeld ausdrücklich schriftlich zur Kenntnis genommen wurden. Allfällig allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere entgegenstehende Bedingungen der NutzerIn werden nicht anerkannt.
1.3.
Die NutzerIn erklärt, dass sie UnternehmerIn im Sinne des § 2 UStG ist und dass sie das Sissi Works Space ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die nach den bei Abschluss eines Nutzungsvertrages geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Vorsteuerabzug bei der NutzerIn nicht ausschließen. Das Leistungsanbot von Sissi Works richtet sich, sofern ihr nicht etwas anderes von der NutzerIn vor Vertragsabschluss ausdrücklich, schriftlich mitgeteilt wurde ausschließlich an UnternehmerInnen iSd Unternehmensgesetzbuches (UGB) und Sissi Works geht davon aus, dass die NutzerInnen auch UnternehmerInnen sind.
1.4.
Mit Abschluss eines Vertrages zwischen Sissi Works und einer NutzerIn erklärt die NutzerIn, mit den AGB einverstanden zu sein. Die aktuell gültigen Preise und Konditionen für die Leistungen von Sissi Works sind auf der Website einsehbar und können, ausgenommen bei bestehenden Vertragsverhältnissen, jederzeit von Sissi Works geändert werden. Vertragserfüllungshandlungen von Sissi Works gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Bedingungen. Die aktuelle Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Sissi Works Website (https://sissi-works.com/agb-aktuell) bekannt gemacht und können dort heruntergeladen und ausgedruckt werden.
2. Vertragsabschluss
2.1.
Alle von Sissi Works schriftlich ausgefertigten Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Für den Fall der Annahme des Angebotes, bedarf es für das Zustandekommen eines verbindlichen Vertrages der schriftlichen Bestätigung durch Sissi Works, sowie einer allfälligen Kautionsübergabe und Bezahlung des ersten Nutzungsentgelts.
2.2.
Zur Herstellung der Geschäftsbeziehung bedarf es der Vorlage und/oder Übermittlung eines gültigen, amtlichen Lichtbildausweises bzw. bei Firmen eines aktuellen Firmenbuchauszuges, sowie eines amtlichen Lichtbildausweises der handlungsbefugten Personen. Dieser ist durch die NutzerIn idealerweise am Tag der Reservierung/des Vertragsabschlusses, spätestens jedoch am ersten Tag der Anmietung des Arbeitsplatzes vorzulegen.
2.3.
NutzerInnen können über die Website von Sissi Works (nachfolgend der „Sissi Works Webshop“) verschiedene Mitgliedschaften (bspw. Flex-Mitgliedschaft, Fix-Mitgliedschaft, Meeting-Pakete und Daily Pass Packages, weitere Informationen erhalten sie unter https://members.sissi-works.com) buchen.
2.4.
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung von Sissi Works betreffend der Onlinebuchung und Zahlung des ersten monatlichen Nutzungsentgelts und der allfälligen Kaution durch die NutzerIn gemäß Punkt 5.2 zustande (nachfolgend der „Vertragsbeginn“). Der Beginn der Mitgliedschaft der NutzerIn richtet sich nach der einzelvertraglichen Vereinbarung. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss erfolgt die Freischaltung der Mitgliedschaft zum vereinbarten Termin.
2.5.
Neben den im Sissi Works Webshop angebotenen Mitgliedschaften haben NutzerInnen die Möglichkeit, an Sissi Works Anfragen zum Abschluss von Privat-Office Mitgliedschaften zu versenden (nähere Informationen siehe unter (https://sissi-works.com/private-office-coworking-space). Anfragen der NutzerInnen an Sissi Works sind Einladungen, ein Angebot über die Nutzung von Private-Offices an die NutzerIn abzugeben. Sissi Works steht es frei, aufgrund einer Anfrage ein Angebot abzugeben und die Konditionen zu wählen. Informationen, die der NutzerIn auf der Sissi Works Website vor der Versendung der Anfrage, insbesondere zur Höhe des Monatsentgelts sowie zur Art, Größe oder Umfang der Leistungen von Sissi Works, zur Verfügung gestellt werden, sind unverbindlich. Eine Versendung des Angebots durch Sissi Works erfolgt schriftlich per E-Mail an die NutzerIn.
2.6.
Der Vertrag kommt mit fristgerechter Zahlung des ersten Monatsentgelts sowie der Kaution gemäß Punkt 5.2 durch die NutzerIn an Sissi Works zustande (nachfolgend der „Vertragsbeginn“). Der Beginn der Mitgliedschaft der NutzerIn richtet sich nach der einzelvertraglichen Vereinbarung gemäß Angebot. Nach erfolgreichem Vertragsabschluss erfolgt die Freischaltung der Mitgliedschaft zum vereinbarten Termin.
2.7.
Im Falle dessen, dass Sissi Works aus irgendeinem Grund nicht binnen 5 Werktagen nach dem vereinbarten Nutzungsbeginn die Zugangs- und Nutzungsberechtigung im Sissi Works Space bereitstellen kann, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag ohne weitere Nachfristsetzung zurückzutreten. In diesem Falle werden bereits bezahlte Monatsentgelte und eine allfällige Kaution an die NutzerIn rückerstattet. Darüber hinaus übernimmt Sissi Works keine Haftung für Schäden, die der NutzerIn allenfalls aus der Verzögerung der Inbetriebnahme oder der Nichtinbetriebnahme entstehen.
2.8.
Zu Beginn/am ersten Tag des Vertragsverhältnisses hat die NutzerIn das Sissi Works Space und Ihren Arbeitsplatz (insbesondere die dort befindlichen technischen Geräte) auf deren Funktionalität zu überprüfen und bei Problemen unverzüglich Sissi Works darüber zu informieren. Bei nicht fristgerechter Reklamation (nach Übernahme des Arbeitsplatzes) gehen sämtliche Schäden zu Lasten der Nutzerin.
2.9.
Die NutzerIn verpflichtet sich, jedwede Informationen von welchem sie im Zuge der Abwicklung des Vertragsverhältnisses und der Nutzung des Sissi Works Space Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln.
3. Leistungsbeschreibung
3.1.
Die NutzerIn hat Sissi Works mit allen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die für die Erbringung der Leistung benötigt werden. Außerdem hat die NutzerIn Sissi Works von allen Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Leistungserbringung relevant sind, dies auch wenn sich diese Umstände erst während der Durchführungen der Leistung ergeben bzw. bekannt werden.
3.2.
Sissi Works stellt der NutzerIn zeitlich befristet Arbeitsplätze, Besprechungs- und Konferenzräume und die damit verbundene technischen Infrastruktur im Sissi Works Space zur Nutzung gegen Entgelt zur Verfügung. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen Sissi Works und der NutzerIn gemäß Buchung gemäß Punkt 2.
3.3.
Die Arbeitsplätze sind regelmäßig mit einem Tisch, einem Sessel, Stromanschluss, Internetzugang (WLAN), ausgestattet, zudem ist die gemeinsame Nutzung der Allgemeinbereiche inkludiert. Weitere Arbeitsplätze befinden sich in den Flex-Bereichen, welche mit anderer Ausstattung ausgeführt werden können und nicht für dauerhaftes Arbeiten geeignet sein können. Die NutzerIn nimmt dies zur Kenntnis.
3.4.
Zugangs- und nutzungsberechtigt im Sinne der abgeschlossenen Mitgliedschaft sind NutzerInnen (UnternehmerInnen) und deren ausgewiesene, registrierte MitarbeiterInnen. Den NutzerInnen ist es nicht gestattet, ihre Zugangs- und Nutzungsberechtigung an dem Sissi Works Space ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich unberechtigten Dritten zur Verfügung zu stellen oder sonst in irgendeiner Weise weiterzugeben bzw. die Rechte aus diesem Vertrag, ganz oder teilweise, in welcher Form auch immer, ohne Einwilligung von Sissi Works zu übertragen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Sissi Works zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 10.1.
3.5.
Sissi Works bietet die entgeltliche Bereitstellung von verschließbaren Spinden, zur Verwahrung von Gegenständen an. Weiters bietet Sissi Works entgeltlich die Nutzung von versperrbaren Private Offices, Postboxen, sowie Virtuelle Offices (Postservice) an. Die NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass die Verwahrung sämtlicher eingebrachter Gegenstände auf eigene Gefahr der Nutzerin erfolgt und Sissi Works keine Haftung für etwaigen Diebstahl oder Schäden übernimmt.
3.6.
Weitere Zusatzleistungen wie die Bereitstellung eines Firmenschildes, Postfaches, Möglichkeit der Registrierung der Firma an der Adresse der Räumlichkeiten, werden ebenfalls angeboten.
3.7.
Bei der Zurverfügungstellung von flexiblen Arbeitsplätzen (Mitgliedschaft Flex, Daily Pass, etc..) gilt das „first-come-first-serve“ Prinzip und kann von Sissi Works die jederzeitige Verfügbarkeit von freien Arbeitsplätzen nicht zugesichert werden.
3.8.
Die NutzerIn kann die Adresse des Sissi Works Space nur mit schriftlicher Zustimmung von Sissi Works bzw. sofern dies als Leistung vereinbart wurde als ihre Geschäftsadresse verwenden. Die hierfür erforderliche Anbringung des Unternehmensschildes erfolgt durch Sissi Works. Ein eigenständiges Anbringen von Firmenschildern, Werbung oder ähnlichem ist untersagt – bei Zuwiderhandlung ist Sissi Works zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 13.2 berechtigt.
3.9.
NutzerInnen erhalten, je nach gebuchter Mitgliedschaft, monatlich ein Kopier- und Druckkontingent, sowie ein Kontingent an Meetingraumstunden. Nach Verbrauch der diversen Kontingente sind für Kopien, Ausdrucke und Meetingraumstunden weitere Pakete erworben werden (nutzungsabhängige Serviceleistung). Die Kosten hierfür sind entweder auf dem Sissi Works Mitgliederportal oder vor Ort ersichtlich. Nicht genutzte Kontingente sind max. 12 Monate gültig und können nicht an Dritte übertragen werden.
3.10.
Die Öffnungszeiten des Sissi Works Space sind auf der Sissi Works Website ersichtlich. Die Öffnungszeiten können von Sissi Works jederzeit aus betrieblichen Notwendigkeiten verlängert oder verkürzt werden. NutzerInnen sind bei aufrechter Mitgliedschaft berechtigt, das Sissi Works Space 24 Stunden, 7 Tage die Woche zu betreten und zu benutzen. Sissi Works ist berechtigt, aus betrieblichen Notwendigkeiten die Zeiten der Zugangsmöglichkeiten einzuschränken oder Sperrungen des Sissi Works Space vorzunehmen und wird dies auf seiner Website und mittels Info-E-Mail an seine Mitglieder ankündigen.
3.11.
Der NutzerIn erhält einen digitalen Schlüssel mit welchem sie sich Zugang zum Sissi Works Space, sowie ihrem Arbeitsplatz verschaffen kann. Für den Schlüssel ist eine Kaution gemäß Punkt 12.1 zu hinterlegen.
3.12.
Besprechungsräumlichkeiten können dem „first-come-first-serve“ Prinzip nach direkt durch die NutzerIn gebucht werden. Sollten die Räumlichkeiten bereits belegt oder durch Sissi Works reserviert worden sein, besteht kein Anspruch auf Nutzung bzw. Verbrauch des Kontingents gemäß Punkt 3.9.
3.13.
Soweit behördliche Auflagen oder die Einholung/Aufrechterhaltung behördlicher Genehmigungen ihre Ursache in den persönlichen oder besonderen betrieblichen Verhältnissen der NutzerIn oder in den besonderen Verhältnissen ihres Gewerbebetriebes haben, obliegen die damit verbundenen Maßnahmen und Kosten allein der NutzerIn und bedürfen vorab der schriftlichen Freigabe seitens Sissi Works. Eine eigenständige Umsetzung etwaiger Maßnahmen durch die NutzerIn ohne vorherige Freigabe seitens Sissi Works berechtigt Sissi Works zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 10.1. Hierauf beruhende behördliche Anordnungen und Auflagen hat die NutzIner nach Freigabe durch Sissi Works auf eigene Kosten zu erfüllen und Sissi Works von einer auf entsprechenden Anordnungen und Auflagen beruhenden Inanspruchnahme freizustellen, auch wenn sie gegen Sissi Works gerichtet sein sollten.
3.14.
Sissi Works empfiehlt, dass NutzerInnen, vor allem, aber nicht ausschließlich im Private Office Bereich, in eigenen Namen und auf eigene Rechnung eine ausreichende Versicherung für ihren Betrieb, ihre Betriebseinrichtung und für ihre MitarbeiterInnen und Dritte abschließt (gegebenenfalls auch eine persönliche Haftpflichtversicherung). Allenfalls nicht gedeckte Schäden (z.B. am Inventar, Waren etc.) hat die NutzerIn selbst zu vertreten und hält sie diesbezüglich Sissi Works schad- und klaglos. Es besteht kein Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände, Inventar, oder ähnliches der NutzerIn.
4. Nutzungsbestimmungen
4.1.
Der NutzerIn ist bekannt, dass Sissi Works im Sissi Works Space andere Flächen Dritten zur Verfügung stellt, die gleiche oder ähnliche Nutzungszwecke verfolgen wie die NutzerIn. Der NutzerIn wird kein Konkurrenzschutz gewährt. Der NutzerIn ist es des Weiteren untersagt Geschäfte zu tätigen, die in direkter Konkurrenz zum Kerngeschäft von Sissi Works, das Zurverfügungstellen von Büroräumlichkeiten und einzelnen Arbeitsplätzen und damit verbundenen (Dienst-)Leistungen, stehen. Es ist der NutzerIn strengstens untersagt seinen/ihren Arbeitsplatz unterzuvermieten. Der Zutritt zu den Arbeitsplätzen ist ausschließlich für die NutzerIn, sowie Ihren MitarbeiterInnen (sofern für diese Arbeitsplätze gebucht wurden) gestattet. Mitgliedschaften können nicht an andere Personen oder Unternehmen übertragen werden.
4.2.
Die NutzerIn haftet für jeden Schaden an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gegenständen und/oder der Verlust von Gegenständen, der durch sie oder durch Personen, welche sich in den Geschäftsräumen von Sissi Works – ausdrücklich oder stillschweigend – mit Erlaubnis oder Aufforderung der NutzerIn aufhalten, verursacht wurden und hat diese umgehend an Sissi Works zu melden. Zu diesen Personen gehören unter anderem alle MitarbeiterInnen, AuftragnehmerInnen, Bevollmächtigte oder sonstige mit Wissen und/oder Willen der NutzerIn Anwesende in den Geschäftsräumen von Sissi Works.
4.3.
Die NutzerIn allein ist verantwortlich für all ihre Handlungen und Unterlassungen, vor allem, aber nicht ausschließlich physisch am Bürostandort und im Rahmen der Internetnutzung und verpflichtet sich, alle anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten. Insbesondere ist seitens der NutzerIn bedacht auf die österreichischen und europäischen Urheberrechtsbestimmungen zu legen. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Die NutzerIn stellt Sissi Works von jeglichen aus ihren Handlungen und/oder nicht Handlungen ableitbaren Ansprüchen Dritter frei. Sissi Works übernimmt insbesondere keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der NutzerIn, sowie die Übermittlung von Daten und Datenträgern durch die NutzerIn.
4.4.
Die Räumlichkeiten und Arbeitsplätze dürfen durch die NutzerIn nur für den, gegenüber Sissi Works angegebenen Zweck, verwendet werden. Eine Änderung des Zweckes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Sissi Works. Die NutzerIn verpflichtet sich insbesondere, die Dienste von Sissi Works nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der von Sissi Works bereitgestellten Infrastruktur (wie Server, Netzwerk, Drucktechnik, Mobiliar) führen oder Störungen selbiger für andere NutzerInnen verursachen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Sissi Works zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 10.1 und die NutzerIn haftet für sämtliche Schäden die Sissi Works dadurch entstanden sin.
4.5.
Es ist der NutzerIn untersagt, jegliche Veränderungen an den Räumlichkeiten vorzunehmen; ferner ist sie dazu verpflichtet, alle Bereiche des Sissi Works Space sowie die Geräte, Ausstattung, Einrichtung und Möbel, von denen die NutzerIn Gebrauch macht, in angemessenem Zustand, sohin unbeschädigt und funktionstüchtig zu hinterlassen. Des Weiteren ist der Betrieb einer eigenen IT-Infrastruktur, Netzwerken, etc. durch die NutzerIn, wie bspw. Server, Router, Access Points, etc. und/oder der Betrieb anderer elektrischer Geräte wie bspw. Kühlschränke, Kaffeemaschinen etc., nur nach schriftlicher Genehmigung durch Sissi Works und etwaigen einmaligen oder laufenden Kostenersatz zulässig. Hierfür ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen der NutzerIn und Sissi Works herzustellen. Als Bedingung für die Einwilligung muss die NutzerIn Sissi Works ermöglichen, alle Installationen (z.B. IT- oder elektrische Anlagen) zu beaufsichtigen und zu überprüfen, dass diese Installationen nicht die Nutzung der Räumlichkeiten durch andere NutzerInnen oder Sissi Works beeinträchtigen. Etwaige Kosten und/oder Schäden, die durch verabsäumte Genehmigung erfolgen, können zu Schadenersatz und unmittelbarer Auflösung des Vertragsverhältnisses gemäß Punkt 10 führen.
4.6.
Die NutzerIn ist verpflichtet die zur Verfügung gestellten Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder sonstigen Unbenutzbarkeit der von Sissi Works bereitgestellten Infrastruktur führt oder Störungen für andere NutzerInnen verursacht. Es wird darauf hingewiesen, dass (E-)Scooter, (E-)Fahrräder oder ähnliche Fortbewegungsmitteln nicht mit in den Sissi Works Space gebracht werden dürfen, sondern im Vorgarten in den dafür vorgesehen Bereichen abgestellt werden müssen. Sissi Works übernimmt keinerlei Haftung für die Aufbewahrung und/oder Sicherheit der Fortbewegungsmittel.
Sollte die NutzerIn zusätzliche Dienstleistungen von Sissi Works in Anspruch nehmen (bspw. Miete von Bildschirmen, Tastaturen, Mäuse, etc.) gelten für diese Gegenstände selbige Obsorge- und Meldepflichten, Schadenstragungspflichten.
4.7.
Der NutzerIn ist es untersagt, Tätigkeiten auszuüben, die die Nutzung durch Sissi Works oder andere NutzerInnen beeinträchtigen (einschließlich, aber nicht ausschließlich, politischer Kampagnen oder sittenwidriger Tätigkeiten), Lärm oder Störungen verursacht, die Versicherungssummen, die Sissi Works bezahlen muss, erhöht oder Verluste oder Schäden für Sissi Works am Gebäude, in dem sich das Sissi Works Space befindet, verursacht.
4.8.
Die NutzerIn verpflichtet sich, alle einschlägigen Gesetze und Bestimmungen bei der Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit zu beachten und die Infrastruktur von Sissi Works für keine rechtswidrigen Geschäfte oder Tätigkeiten zu nutzen. Dazu zählen insbesondere:
• Konsum sowie Verbreitung von sittenwidrigen oder rechtswidrigen Inhalten;
• Konsum sowie Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material ohne die Erlaubnis des jeweiligen Rechteinhabers;
• Konsum sowie Verbreitung von pornografischem Material jedweder Art;
• Verbreitung von (unerwünschter) Werbung (in jedweder Form).
Die NutzerIn verpflichtet sich dazu das Sissi Works Space, sowie die Infrastruktur nicht für rechtswidrige Geschäfte oder Tätigkeiten, welcher Art auch immer, zu nutzen. Verstöße gegen die guten Sitten sind ebenfalls strengstens verboten. Die Internetnutzung hat durch den Kunden in angemessener Weise zu erfolgen, insbesondere ist das Aufrufen und Downloaden illegaler oder anstößiger Inhalte strikt untersagt.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt Sissi Works zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 10.1.
4.9.
Die NutzerIn erklärt sich damit einverstanden, dass im gesamten Gebäude ein striktes Rauchverbot herrscht – Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Wir weisen darauf hin, dass Rauchen innerhalb des Gebäudes einen Kündigungsgrund darstellt.
Des Weiteren sind Haustiere aus Rücksicht auf alle anderen Mitglieder (Allergien, Phobien,...) im gesamten Gebäude strengstens verboten. Alle Mitglieder benötigen eine schriftliche Sondergenehmigung, ein Anspruch hierauf besteht jedenfalls nicht. Diese schriftliche Sondergenehmigung kann durch Sissi Works ohne Grund jederzeit widerrufen werden, wobei hieraus keine Ersatzansprüche durch die NutzerIn abgeleitet werden können.
4.10.
Grundsätzlich besteht für die jeweilig gebuchten Mitgliedschaften freie Platzwahl in den dafür vorgesehenen Bereichen (Fix Desk Area, Flex Desk Area, Private Offices) nach dem first-come-first-sit Prinzip. Die NutzerInnen haben jedoch keinen Anspruch auf einen dezidierten Sitzplatz in einem jeweiligen Bereich. Sissi Works behält sich vor einzelne NutzerInnen umzusetzen oder Fix- und/oder Flex-Desk Bereiche zu verändern, umzumöblieren oder komplett aufzulassen.
Bei Verlassen eines Raumes sind diese ordnungsgemäß zu versperren, sowie sämtliche Fenster zu verschließen – für Schäden durch geöffnete Fenster kommt der/die Verursacherin auf, Sissi Works übernimmt keinerlei Haftung dafür.
4.11.
Bei durch NutzerInnen zu unrecht verursachten Brandalarm (Fehlalarm) kommt eine schadensunabhängige Aufwandsentschädigung von netto 250€ zzgl. gesetzlicher USt zur Verrechnung. Unberührt davon bleiben etwaige weitere Schadenersatzleistungen bspw. bei zusätzlicher Ankunft der Feuerwehr oder ähnlichem.
4.12.
Sissi Works kann Meeting- oder Gemeinschaftsräume/-flächen, sowie die Gartenflächen exklusiv reservieren und hierin Veranstaltungen organisieren. Diese Flächen können für öffentliche oder auch private Events benutzt werden. Die NutzerIn hat keinen Anspruch auf die Teilnahme an privaten Events – es besteht zum Zeitraum des Events ein Betretungsverbot der Flächen, sodass die Privatsphäre der Buchenden gewahrt bleibt. Der NutzerIn steht es frei die Flächen ebenfalls entgeltlich für private Events zu reservieren. Öffentliche Gemeinschaftsevents werden über das Sissi Works Mitgliederportal, oder Aushang im Allgemeinbereich des Sissi Works Space an vorab kommuniziert. Aus der Reservierung der Flächen durch Sissi Works können keine Ansprüche der NutzerIn abgeleitet werden. Es besteht kein Anspruch auf die dauerhafte Nutzung dieser Flächen durch die NutzerIn.
4.13.
Es gilt eine generelle Gäste-Anzahl-Grenze von max. 3 BesucherInnen pro Mitglied/Private Office (ausgenommen temporär für große Besprechungen). Es ist den NutzerInnen untersagt eigenständig Veranstaltungen im Sissi Works Space abzuhalten. Veranstaltungen mit mehr wie 3 Gästen/BesucherInnen sind nur nach schriftlicher vorab Freigabe von Sissi Works erlaubt. Für Gäste die im Sissi Works Space arbeiten wollen, sind Tagetickets zu erwerben.
4.14.
Sissi Works ist dazu berechtigt an vorgesehenen Bereichen in den Allgemeinräumen Getränke- und/oder Snackautomaten/-Kühlschränke/-Regale anzubringen und Lebensmittel/Getränke zu verkaufen. Der Verkauf erfolgt grundsätzlich nach dem Fair-Use-Prinzip und die Bezahlung der ausgewiesenen Preise der jeweiligen Produkte muss selbstständige durch die NutzerIn in die dafür vorgesehene Kassa/Box/etc. erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass Diebstahl ausnahmslos zur Anzeige gebracht wird.
4.15.
Der NutzerIn ist bekannt, dass Sissi Works regelmäßig oder unregelmäßig Veranstaltungen/Events in den Sissi Works Space Flächen ausrichten wird. Sissi Works wird solche Veranstaltungen mit einer angemessenen Vorlaufzeit ankündigen. Sich hieraus für die NutzerIn ergebende Beeinträchtigungen (zum Beispiel eingeschränkter Zugang, Ummöblierung, Lärmbelästigung) sind von der NutzerIn entschädigungslos zu dulden.
4.16.
Die NutzerIn verpflichtet sich Maßnahmen zum ökologischen Betrieb gemäß Punkt 14 aktiv zu Unterstützen und ist höflich dazu aufgefordert etwaige Verbesserungsvorschläge an die Verantwortlichen von Sissi Works zu kommunizieren.
4.17.
Die NutzerIn ist verpflichtet die Hausordnung gemäß Anlage 4.17 einzuhalten.
5. Nutzungsentgelt
5.1.
Die Höhe des monatlich zu entrichtenden Entgelts für die Nutzungsberechtigung sowie für die zusätzlich von Sissi Works zu erbringenden Leistungen (nachfolgend das „Nutzungsentgelt“) wird einzelvertraglich geregelt.
5.2.
Um den Vertrag über eine Mitgliedschaft abzuschließen, hat die NutzerIn bei Vertragsabschlüssen über den Sissi Works Webshop (Punkt 2.3) gemäß Punkt 2.4 das vereinbarte erste monatliche Nutzungsentgelt sofort zu zahlen; bei Vertragsabschlüssen außerhalb des Sissi Works Webshops (Punkt 2.5) spätestens binnen 10 Werktagen ab Erhalt des Angebots gemäß Punkt 2.6, das vereinbarte erste monatliche Nutzungsentgelt sowie die Kaution gemäß Punkt 12 zu zahlen. Sämtliche Nutzungsentgelte sind gemäß Punkt 6 wertgesichert und können nach vorheriger Information angepasst werden.
5.3.
Ab dem zweiten Vertragsmonat ist das Nutzungsentgelt im Vorhinein - bis spätestens zum 5. eines Kalendermonats (nachfolgend der „Fälligkeitsstichtag“) fällig.
5.4.
Sissi Works wird der NutzerIn schriftlich per E-Mail eine Rechnung über das Nutzungsentgelt und der Leistungen übermitteln. Die NutzerIn stimmt dieser digitalen Übermittlung ausdrücklich zu. Gedruckte und per Post versendete Rechnungen können gegen eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 15,00 pro Rechnung bei Sissi Works angefragt werden.
5.5.
Ist die NutzerIn mit der Zahlung eines fälligen Monatsentgelts um mehr als acht Werktage nach dem Fälligkeitsstichtag in Verzug, ist Sissi Works berechtigt, den Zugang zum Sissi Works Space zu verweigern bis der Rückstand ausgeglichen ist. Der Vergütungsanspruch von Sissi Works bleibt von der Sperrung unberührt. Sissi Works Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Punkt 10.1 bleibt bestehen.
5.6.
NutzerInnen haben je nach gewählter Mitgliedschaft unterschiedliche (Frei-)Kontingente von nutzungsabhängigen Serviceleistungen (bspw. Meetingraumnutzung). Das Entgelt für nutzungsabhängige Serviceleistungen, für die es gemäß einzelvertraglicher Vereinbarung keine (Frei-)Kontingente (mehr) gibt, sind gemäß den veränderlichen, jeweils geltenden Preisen im Nachhinein ab Rechnungserhalt laut dem ausgewiesenen Fälligkeitsdatum spesen- und abzugsfrei fällig. Das Angebot sowie die aktuellen Preise von nutzungsabhängigen Leistungen werden auf der Sissi Works Website, Sissi Works Mitgliederportal oder vor Ort bekannt gegeben. Preisänderungen gelten ab dem Folgetag der Bekanntmachung.
5.7.
Sämtliche Zahlungen der NutzerInnen sind spesen- und abzugsfrei über den im Sissi Works Webshop oder im Angebot ausgewiesenen Zahlungsdienstanbieter zu tätigen.
6. Wertsicherung und Preisanpassung
6.1.
Bei einer Verlängerung der Vertragslaufzeit gemäß Punkt 8.2 ist Sissi Works berechtigt, die Höhe des von der NutzerIn gemäß Punkt 5 zu zahlenden Nutzungsentgelts an die zum Zeitpunkt vor der Benachrichtigung gemäß Punkt 6.2 geltenden und auf der Sissi Works Website veröffentlichten Preise anzupassen (nachfolgend die „Preisanpassung“) .
6.2.
Sofern Sissi Works beabsichtigt eine Preisanpassung vorzunehmen, hat sie den Kunden spätestens 14 Tage vor Beginn der Kündigungsfrist gemäß Punkt 9 über die Höhe der Preisanpassung schriftlich zu informieren.
6.3.
Das Nutzungsentgelt ist wertgesichert. Zur Berechnung der Wertsicherung dient der von der Bundesanstalt Statistik Österreich monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder der an dessen Stelle tretende Index („VPI-Anpassung“). Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses verlautbarte Indexzahl. Sollte der Verbraucherpreisindex in Zukunft nicht mehr verlautbart werden, so ist sein Nachfolgeindex anzuwenden bzw. ist in anderer Weise die Geldwertveränderung zu berücksichtigen, sodass der reale Wert des Monatsentgelts erhalten bleibt.
6.4.
Das Monatsentgelt verändert sich in dem Ausmaß, in dem sich der genannte Index gegenüber der Ausgangsbasis verändert, wobei Schwankungen nach unten unberücksichtigt bleiben. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Eine allfällige Nichtgeltendmachung der Indexanpassung bedeutet keinen Verzicht auf die Geltendmachung von Preiserhöhungen.
7. Gebühren
7.1.
Sämtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Mitgliedschaft entstehen, sind von der NutzerIn zu tragen. Sissi Works ist berechtigt, jegliche Nachforderungen des Finanzamts bezugnehmend auf eine allenfalls zu entrichtende Gebühr für die Errichtung eines Mietvertrages über Geschäftsräumlichkeiten, der NutzerIn in Rechnung zu stellen. Die NutzerIn verpflichtet sich, die von Sissi Works vorgeschriebenen und weiterverrechneten Gebühren innerhalb von 5 Werktagen nach Rechnungslegung spesen- und abzugsfrei an ein von Sissi Works gesondert bekannt zu gebendes Bankkonto zu überweisen.
7.2.
Hinsichtlich der Vorschreibung über die Höhe der abzuführenden Gebühren übernimmt Sissi Works weder für deren Vollständigkeit noch Richtigkeit eine Haftung. Die NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass die endgültige Berechnung der Gebühren im Rahmen einer Steuerprüfung durch die zuständige Dienststelle des Finanzamts Österreich erfolgt. Diesbezüglich entbindet er Sissi Works bzw. deren Beauftragte von jeglicher Haftung und hält diese schad- und klaglos.
8. Laufzeit, Verlängerung
8.1.
Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsbeginn gemäß Punkt 2.4 bzw. Punkt 2.6 und hat eine Mindestvertragsdauer, welche im Sissi Works Webshop im jeweiligen Leistungsumfang ausgewiesen und/oder einzelvertraglich vereinbart wird. Während der Mindestvertragsdauer gilt ein Kündigungsverzicht für die NutzerIn als vereinbart – bei private Offices wird die Mindestvertragsdauer in der einzelvertraglichen Vereinbarungen geregelt.
8.2.
Der Vertrag verlängert sich, sofern nicht fristgerecht eine schriftliche, ordnungsgemäß zugegangene (gemäß Punkt 18.2) Vertragskündigung gemäß Punkt 9 beim jeweiligen Vertragspartner eingelangt ist, automatisch und wiederholt um einen Zeitraum der im Leistungsumfang der ausgewählten Mitgliedschaft einzelvertraglich vereinbart ist. (jeweils nachfolgend die „Verlängerungslaufzeit“). Sissi Works ist in diesem Fall berechtigt Wertsicherungen des Entgelts durchzuführen.
9. Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien nach Ablauf der Mindestvertragsdauer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum letzten Tag des Kalendermonats oder des jeweiligen Verlängerungszeitraums ordentlich gekündigt werden. Die Dauer der Kündigungsfrist wird von den Parteien bei Vertragsabschluss im Leistungsumfang der ausgewählten Mitgliedschaft einzelvertraglich vereinbart. Bei monatlich kündbaren Mitgliedschaften beträgt die Kündigungsfrist ein Monat und das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien bis zum Monatsletzten ordentlich und formgerecht (gemäß Punkt 16.3) gekündigt werden. Die Dauer der Kündigungsfrist wird von den Parteien bei Vertragsabschluss im Leistungsumfang der ausgewählten Mitgliedschaft einzelvertraglich vereinbart.
10. Außerordentliche Kündigung
10.1.
Die außerordentliche Kündigung mit sofortiger Wirkung bleibt beiden Vertragsparteien bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorbehalten ohne vorherige Benachrichtigung oder sonstige Maßnahmen. Diese müssen schriftlich und ordnungsgemäß (gemäß Punkt 18) erfolgen. Ein wichtiger Grund für Sissi Works liegt insbesondere dann vor, wenn
10.1.1.
jegliches Verhalten der NutzerIn oder das einer Person, die sich mit ihrer Zustimmung oder auf die Einladung der NutzerIn hin im Sissi Works Space aufhält, gegen die gemäß diesem Vertrag vereinbarte Hausordnung gemäß Anlage 4.15 oder den Nutzungsbestimmungen gemäß Punkt 4 verstößt und sich ein solches Verhalten trotz Verwarnung wiederholt. Jegliches Verhalten der durch die NutzerIn eingeladenen Person(en) ist zu 100% der NutzerIn zuzurechnen und wird wie ein Verhalten der NutzerIn selbst qualifiziert. Auch Schäden am Inventar bzw. dem Sissi Works Space durch die NutzerIn und/oder Ihr zuzurechnende Personen hat die Vertragspartnerin zu vertreten und adäquaten Schadenersatz zu leisten (bspw. Neuanschaffung, etc.)
10.1.2.
die NutzerIn wesentliche Bestimmungen des Vertrags verletzt und diese Verletzung (sofern sie behebbar ist) nicht innerhalb von 7 Tagen nach entsprechender Aufforderung durch Sissi Works behoben werden; als wesentliche Vertragsbestimmungen gelten insbesondere sämtliche Pflichten der NutzerIn aus diesen AGBs;
10.1.3.
die NutzerIn mit der Bezahlung des Entgelts gemäß Punkt 5 in Verzug gerät und trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen ihren Verpflichtungen nicht fristgerecht nachkommt. Hievon unberührt bleibt das Recht seitens Sissi Works bei nicht Bezahlung des Entgelts durch die NutzerIn gemäß Punkt 5.5 die Zugänglichkeit zum Sissi Works Space zu verweigern, bis dieser Misstand behoben wurde.
10.2.
die NutzerIn nimmt die Zielsetzung zur Schaffung eines ökologisch nachhaltigen Sissi Works Space gemäß Punkt 14 zur Kenntnis – es wir auf eine hierauf gestützte außerordentlichen Kündigung durch die NutzerIn ausdrücklich ausgeschlossen.
10.3.
Die von Sissi Works angebotenen, nutzungsabhängigen Serviceleistungen stellen Nebenvertragsleistungen dar. Sissi Works ist berechtigt, die Art bzw. den Umfang der angebotenen nutzungsabhängigen Serviceleistungen abzuändern, einzuschränken oder komplett einzustellen. Eine Abänderung, Einschränkung oder Einstellung des Angebots der nutzungsabhängigen Serviceleistungen berechtigt die NutzerIn nicht zum Vertragsrücktritt oder außerordentlichen Vertragsbeendigung.
10.4.
Sofern die NutzerIn einen wichtigen Kündigungsgrund gemäß Punkt 10.1 zu vertreten hat, ist die NutzerIn verpflichtet, Sissi Works eine verschuldens- und schadensunabhängige Konventionalstrafe in der Höhe von max. zwei monatlichen Nutzungsentgelten gemäß Punkt 5.1 zu bezahlen.
10.5.
Ein Nutzungsentgelt, das die NutzerIn Sissi Works bereits im Voraus für Zeiträume nach Ausspruch der außerordentlichen Kündigung gezahlt hat, wird nicht rückerstattet.
11. Übergabe bei Vertragsende
11.1.
Der jeweilige Arbeitsplatz (sowie allenfalls auch der jeweilige Spind) ist bei Vertragsbeendigung gemäß Punkt 9 oder Punkt 10 durch die NutzerIn unverzüglich zu räumen und frei von Fahrnissen zu übergeben, sowie ist der Schlüssel zu den Räumlichkeiten zu übergeben. Der ursprünglich übernommene Zustand ist durch die NutzerIn wiederherzustellen. Die Kaution gemäß Punkt 12 wird erst nach vollständiger Räumung der Fahrnisse, sowie Rückgabe sämtlicher ausgehändigten Schlüssel erstattet.
11.2.
Bei Vertragsbeendigung gemäß Punkt 9 oder Punkt 10 können für Schäden, die bei Übergabe des Arbeitsplatzes oder Private Office durch Sissi Works identifiziert werden von Sissi Works behoben und die Wiederherstellungskosten der NutzerIn in Rechnung gestellt werden. Von der NutzerIn eingebrachte Gegenstände sind gänzlich zu entfernen. Ansonsten ist Sissi Works berechtigt, Gegenstände auf Kosten der NutzerIn zu entfernen bzw. zu einlagern zu lassen. Aufgrund der begrenzten Lagerflächen in Sissi Works, stimmt die NutzerIn ausdrücklich zu, dass Sissi Works keine Verpflichtung zur Lagerung der widerrechtlich im Sissi Works Space verbliebenen Gegenstände trifft.
11.3.
Zum Zeitpunkt des Vertragsendes hat die NutzerIn ihre, sofern am Standort Sissi Works gemeldete, Firmenadresse umgehend umzumelden. Sissi Works entfernt mit Vertragsende sämtliche Beschilderungen, Postkastenbeschriftungen und andere Informationen zur NutzerIn und leistet weder gewähr, noch haftet für etwaige zuzustellende Post.
12. Kaution
12.1.
Die NutzerIn erhält nach Vertragsabschluss und Vertragsbeginn gemäß Punkt 2.4 bzw. Punkt 2.6 einen Zugangsschlüssel/Chip/Chipkarte zum Sissi Works Space. Des Weiteren können bei Zubuchung oder durch inkludierte weitere Dienstleistungen bei Sissi Works (bspw. Rollcontainer, Spinde, Postkästen, etc.) weiterer Schlüssel ausgehändigt werden. Für jeden erhaltenen Schlüssel/Chip/Chipkarte ist eine Kaution in der Höhe von € 50,00 zu hinterlegen, welche bei Verlust für die Ersatzbeschaffung herangezogen wird/konsumiert wird und durch die NutzerIn bei Aushändigung des neuen digitalen Schlüssels neuerlich in der vollen Höhe zu hinterlegen ist. Die Kosten für die Ersatzschlüsselbeschaffung sind entweder auf der Sissi Works Mitgliederportal oder direkt vor Ort ersichtlich.
12.2.
Die Höhe der von der NutzerIn zu zahlenden Kaution richtet sich nach der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung, dient als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen der NutzerIn und wird bei Sissi Works verwahrt und verwaltet. Sissi Works ist berechtigt, den Kautionsbetrag mit seinen Ansprüchen gegen die NutzerIn aus dem jeweiligen Vertrag, seien sie fällig oder nicht fällig, bedingt oder unbedingt, aufzurechnen und zurückzubehalten. Die Kaution bzw. der hiervon verbleibende Betrag wird der NutzerIn nach Beendigung des Vertrages erst rückerstattet, nachdem sämtliche Forderungen von Sissi Works einschließlich allfällig ausstehender Gebühren vollständig beglichen wurden.
13. Leistungsstörungen
13.1.
Sissi Works übernimmt insbesondere keine Haftung für etwaige Ausfälle des Internets und garantiert jedenfalls nicht für eine dauerhafte Störungsfreiheit. Die NutzerIn hat keinen Anspruch auf ununterbrochene Leistung. Außerdem steht der NutzerIn kein Anspruch auf einen bestimmten Datendurchsatz oder eine bestimmte Geschwindigkeit der Internetverbindung zu. Wird der Zugang zum Internet durch einen von Sissi Works nicht zu vertretenden Umstand unterbrochen, hat die NutzerIn keine Ersatzansprüche gegen Sissi Works. Sissi Works haftet nicht für Verschulden des Versorgers oder für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets. Der Kunde hat einzig und allein einen Anspruch auf grundsätzliche Leistungserbringung innerhalb angemessener Zeit nach schriftlicher Benachrichtigung im Falle der Nichterfüllung seitens Sissi Works. Des Weiteren übernimmt Sissi Works keinerlei Haftung für Internetsicherheit – jede/er NutzerIn ist selbst für adäquate Daten- und Infrastruktursicherheit auf seinen/ihren Arbeitsgeräten zu sorgen.
13.2.
Sofern und soweit Sissi Works Wasser und Elektrizität aus den Versorgungsnetzen von Versorgungsunternehmen zur Verfügung stellt, wird der NutzerIn im Falle einer Haftung seitens Sissi Works bei Leistungsstörungen keine weitergehenden Schadensersatzansprüche geltend machen, als sie Sissi Works nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen gegenüber dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zustehen. Die NutzerIn hat einen Schaden unverzüglich sowohl Sissi Works als auch unmittelbar dem beliefernden Versorgungsunternehmen mitzuteilen.
13.3.
Sissi Works und ihre Beauftragten sind berechtigt, die allgemeinen Flächen, sowie die Opens Spaces jederzeit und die zur Verfügung gestellten Nutzungsflächen in den Private Offices nach angemessener, vorheriger Ankündigung innerhalb der Bürozeiten der NutzerIn und im Beisein der NutzerIn zu betreten. Bei Gefahr im Verzug ist die NutzerIn verpflichtet, Sissi Works und ihren Mitarbeitern bzw. Beauftragten die zur Verfügung gestellten Nutzungsflächen jederzeit zugänglich zu machen. Sollte die Zugänglichmachung bei Gefahr in Verzug und nach vorheriger Ankündigung (bzw. dem Versuch der vorherigen Ankündigung durch Anruf der durch die NutzerIn hinterlegten Nummer) nicht unverzüglich möglich sein, sind Sissi Works bzw. ihre Beauftragten (nach Möglichkeit, aber nicht verpflichtend im Beisein von Vertretern von Sissi Works) berechtigt die Private Office Flächen der NutzerIn zu betreten und die Gefahrenquelle zu beseitigen. Die NutzerIn erklärt sich bereit, nach Möglichkeit einem Live-Video-Anruf über das Betreten und die Dauer der Arbeiten beizuwohnen, sodass eine aussagekräftige Dokumentation über das Betreten und die Handlungen in den jeweiligen Flächen erfolgen kann. Die Möglichkeit der Durchführung eines Live-Video-Anrufes ist fallbezogen zu evaluieren und seitens Sissi Works nicht verpflichtend durchzuführen.
13.4.
Im Fall einer betrieblichen Notwendigkeit (etwa bei Sanierungs- und Reparaturarbeiten), oder anderen Beschränkungen (etwa aufgrund vorübergehend behördlich angeordneter Schließungen oder bei Gesundheitsgefahren) der Nutzung kann Sissi Works das Sissi Works Space (oder Teile davon), allenfalls auch nur vorübergehend, schließen. Sissi Works hat die NutzerIn – sofern möglich – hierüber im Voraus zu informieren. Sissi Works wird die Verrechnung des monatlich zu leistenden Nutzungsentgelts für den Zeitraum der Unbenutzbarkeit des von der NutzerIn gebuchten Sissi Works Space ausgesetzt und bereits bezahlte Monatsentgelte für Zeiträume, die nach der Schließung des Sissi Works Space liegen, rückerstattet oder auf neue Rechnung vorgetragen. Sofern die Beschränkung bzw. Schließung nicht mehr als 14 Tage beträgt, ist der Kunde nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
13.5.
Sissi Works ist berechtigt Reparaturen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und Erweiterung seiner Geschäftsräumlichkeiten oder zur Gefahrenabwehr oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, durchzuführen.
13.6.
Minderungsansprüche und/oder Zurückbehaltungsrechte der NutzerIn können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen oder eines anfänglichen Mangels des Sissi Works Space beruhen. Rückforderungsansprüche der NutzerIn bleiben unberührt.
14. Ökologisches
Die NutzerIn nimmt zur Kenntnis, dass Sissi Works erhebliche Anstrengungen zur Ökologisierung der historischen Bausubstanz, sowie Errichtung der zeitgemäßen-ökologischen haustechnischen Ausstattung gelegt und dies bestmöglich in Maßnahmen zur Gewährleistung eines harmonischen Bürobetriebes umgesetzt hat. Die NutzerIn erklärt sich ausdrücklich dazu bereit, die im Sissi Works Space gesetzten Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, Reduzierung des Energieverbrauchs und der Abfallvermeidung bzw. -trennung aktiv zu unterstützen und gegebenenfalls auch Einschränkungen hieraus zu dulden (bspw. automatische Abschaltung (sowie verzögerte Wiedereinschaltung) der Heizung- und Klimaanlage bei Öffnung der Fenster, automatische Abschaltung der Lichter bei Nichtnutzung eines Raumes, Recycling an vordefinierten Bereichen, etc.).
15. Haftungsausschluss
15.1.
Die NutzerIn ist für die ausreichend sichere Verwahrung ihrer Gegenstände im gesamten Sissi Works Space selbst verantwortlich. Sissi Works haftet nicht für gestohlene Gegenstände oder Büroausstattung, egal wo diese im Sissi Works Space gegebenenfalls auch versperrt werden (bspw. Spinde, Rollcontainer, etc.). Für die Garderobe wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Die NutzerIn hat sowohl die von ihr genutzten (einzelnen) Zimmer, wie auch die Hauptzugangstüren geschlossen bzw. verschlossen zu halten. Sissi Works haftet des Weiteren nicht für die Ankunft etwaiger Post, Pakete oder Lieferungen, in diesem Zusammenhang wird festgehalten, dass Sissi Works je nach einzelvertraglicher Vereinbarung lediglich Postfächer zur Verfügung stellen kann und übernimmt keinerlei Haftung für Zustellung, Verlust oder ähnlichem (insbesondere gilt dies für Behördenschreiben, Einschreiber, RSa & RSb Briefe). Pakete und Lieferungen sind durch den/die Bestellerin selbst entgegenzunehmen – Sissi Works trifft keinerlei Verpflichtung zur Entgegennahme .
15.2.
Sissi Works haftet nicht für die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen. Sissi Works ist für die Reinigung des Sissi Works Space zuständig und teilt hierfür regelmäßig oder unregelmäßig eine Reinigungskraft ein. Bei Verlassen der Arbeitsplätze oder sonstigen Bereiche des Sissi Works Space hat die NutzerIn sämtliche privaten/beruflichen Gegenstände mit sich zu tragen, sodass zu jeder Tageszeit das Reinigen der Flächen und Arbeitsplätze möglich ist. Für Private Office NutzerInnen gilt abweichend zum zuvor beschriebenen, dass Arbeitstische nicht geräumt werden müssen, diese jedoch dann seitens des Reinigungspersonals nicht gereinigt werden. Das Reinigungspersonal wird angewiesen in Private Offices keine Gegenstände auf Tischen zu bewegen – daher ist eine Reinigung bei Belegung nicht möglich. Die NutzerInnen der Private Offices sind angehalten bei den Reinigungsarbeiten ihres Private Offices anwesend zu sein, da Sissi Works keinerlei Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl übernimmt. Sämtliche NutzerInnen sind angewiesen, die Arbeiten des Reinigungspersonals nicht zu behindern und ein zügiges und effizientes Reinigen zu ermöglichen.
15.3.
Abgesehen von Personenschäden haftet Sissi Works bei Sachschäden der NutzerIn nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Sissi Works haftet nicht für Schäden infolge der Nichtbereitstellung von Leistungen aufgrund technischer Störungen, Streiks, Säumnissen von Mitarbeitern, oder aus anderen Gründen höherer Gewalt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere für Auftragsverluste, Gewinnausfälle, nicht eingetretene, aber erwartete Ersparnisse, Datenverluste oder -schäden des Kunden oder Ersatz von Schäden Dritter, wird ausgeschlossen.
15.4.
Die Nutzung des Sissi Work Space erfolgt zu jeder Tages- und Nachtzeit, sowie zu sämtlichen Jahreszeiten auf eigene Gefahr. Sissi Works übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, Diebstahl oder Verletzungen, welche durch die Nutzung auftreten und hält sich für verursachte Schäden durch die NutzerIn vollkommen schad- und klaglos.
15.5.
In jedem Fall unterliegt die Haftung Sissi Works gegenüber der NutzerIn den folgenden Beschränkungen:
• bei Körperverletzung oder Tod unbeschränkt;
• für ein oder einer Reihe miteinander verbundener Ereignisse bei Schäden am persönlichen Eigentum der NutzerIn bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000,- ;
• für allfällige sonstige Verluste oder Schäden – sofern die Haftung hierfür vertraglich nicht ausgeschlossen ist – bis zu einem Höchstbetrag von 125 % des Nutzungsentgelts, das in dem Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn gemäß Punkt 2.4 bzw. Punkt 2.6 und dem Datum des Entstehens der Forderung vom Kunden insgesamt entrichtet wurde, maximal jedoch EUR 10.000.
15.6.
Sissi Works haftet nicht für die Sicherheit ihres Netzwerkes und/oder der Internetanbindung. Die NutzerIn ist selbst dafür verantwortlich, geeignete Sicherheitsmaßnahmen auf dem Stand der Technik zu treffen, die er unter den gegebenen Umständen für geeignet betrachtet. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Sissi Works über eine Firewall verfügt, jedoch hierfür, insbesondere für deren Funktion oder Sicherheitsgrad, keine Haftung übernimmt. Aus Einschränkungen der Netzwerk- bzw. Internetnutzung aufgrund der Funktion dieser Firewall (bspw. Geo-Blocking, gesperrte Internetseiten, etc.) können seitens der NutzerIn keine Ansprüche abgeleitet werden.
15.7.
Sissi Works übernimmt keinerlei Haftung für im Punkt 13.3 beschriebenen, erforderlichen Maßnahmen.
15.8.
Sämtliche Ansprüche gegen Sissi Works verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis der NutzerIn von Schaden und Schädiger.
15.9.
Sämtliche in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Sissi Works.
16. Datenschutz
16.1.
Beide Vertragsparteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Österreich gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
16.2.
Gelegentlich werden Fotos und Aufnahmen vom Sissi Works Bürostandort zu Werbezwecken gemacht, die Personen einschließlich der NutzerIn abbilden könnten. Die NutzerIn ist – im Rahmen des gesetzlich zulässigen – damit einverstanden, dass Sissi Works derartige Fotos und Aufnahmen zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken verwendet. Des Weiteren willigt die NutzerIn ein, dass Sissi Works den Namen der NutzerIn zu diesen Zwecken veröffentlicht, sowie Logos und Markenzeichen der Nutzerin auf der Sissi Works Website, am Sissi Works Space, in vertraulichen Unterlagen für Gesellschafter oder Prospekten für potentiellen InvestorInn und in jeder sonstigen, von Sissi Works beauftragten Werbung zu verwenden.
16.3.
Sissi Works ist berechtigt, personenbezogene Daten vom und über die NutzerIn zu erfassen, um die Vertragsbeziehung zu verwalten, die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten und seine Dienstleistungen bereitstellen und sein Geschäft betreiben zu können.
16.4.
Der Sissi Works Space ist mit einem elektronischen Zutrittssystem ausgestattet. Dabei werden die Schließvorgänge digital aufgezeichnet. Es dient dem vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen. Die Daten können ausschließlich von Sicherheitsverantwortlichen etwa in sicherheitsrelevanten Fällen (bspw. bei Diebstahl, Sachbeschädigung, o.ä.) zur Beweissicherung herangezogen werden. Zur Verfügung gestellte elektronische Zutrittskarten, Chips und Softwarekeys für den Zutritt mit dem Mobiltelefon sind sorgsam zu verwahren. Bei Verlust hat der Kunde Sissi Works unverzüglich zu verständigen. Für etwaige Schäden aus dem Verlust durch die verursachende NutzerIn hat diese zu haften.
16.5.
Einzelne Gangbereiche, Zugänge und Gemeinschaftsflächen werden videoüberwacht. Die Videoüberwachung dient dem vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen und wird ausschließlich vom Sicherheitsverantwortlichen genutzt. Die Videoaufnahmen werden nach 72 Stunden gelöscht, mit Ausnahme von Aufnahmen, die zur Beweissicherung für einen stattgefundenen konkreten Vorfall benötigt werden.
17. Anwendbares Recht; Gerichtsstand
17.1.
Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen.
17.2.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für Handelssachen zuständige Gericht für Wien Innere Stadt.
18. Schlussbestimmungen
18.1.
Sämtliche Mitteilungen sind schriftlich durch die jeweilige Vertragspartei oder durch einen hierzu berechtigten Vertreter der jeweiligen Vertragspartei abzugeben und an den Empfänger durch postalisches Schreiben oder per E-Mail an hello@sissi-works.com zu übersenden, sofern in diesen AGB oder dem Angebot nichts ausdrücklich anders geregelt ist. Mitteilungen gelten mit tatsächlichem Zugang, spätestens jedoch mit dem zweitfolgenden Werktag nach dem Tag der Absendung an die zuletzt bekannt gegebene Adressen als zugegangen.
18.2.
Es wird vereinbart, dass sowohl die analoge, wie auch die elektronische Übermittlung von Mitteilungen und Dokumenten per E-Mail als wirksame Form der Kommunikation gilt. Der Versender trägt die alleinige Verantwortung für die ordnungsgemäße Versendung der E-Mails sowie für deren Empfang durch den jeweiligen Vertragspartner. Jegliche Risiken im Zusammenhang mit der elektronischen Übermittlung liegen beim Versender, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verzögerungen, Verluste oder Schäden, die durch technische Probleme oder Datenübertragungsfehler entstehen könnten. Des Weiteren behält sich Sissi Works das Recht vor, ihre Kommunikation über die Sissi Works Mitgliederportal zu tätigen und die NutzerIn stimmt zu, dass sie dieses Mitgliederportal regelmäßig und dauerhaft auf Nachrichteneingänge überprüft. Die Kommunikation über die Sissi Works Mitgliederportal gilt als wirksame Form der Kommunikation von Seiten Sissi Works und die übermittelten Nachrichten gelten als ordnungsgemäß versendet und zum Versendungszeitpunkt als rechtmäßig bei der NutzerIn eingegangen.
18.3.
Die NutzerIn verpflichtet sich, eine Änderung Ihrer Anschrift bzw. der offiziellen Kommunikations-E-Mailadresse unverzüglich an Sissi Works auf vereinbartem Wege gemäß Punkt 18.2 bekannt zu geben, widrigenfalls Zustellungen an die zuletzt bekannt gegebene Anschrift mit der Wirkung erfolgen, dass sie der Nutzerin als zugekommen gelten.
18.4.
Diese AGB und das jeweilige von der NutzerIn unterfertigte Angebot enthalten abschließend alle Vereinbarungen, die sich auf die Zurverfügungstellung von Büroräumlichkeiten und einzelnen Arbeitsplätzen an dem Sissi Works Bürostandort beziehen. Allfällig früher in diesem Zusammenhang getroffenen Absprachen und Vereinbarungen der Vertragsparteien, mögen diese schriftlich oder mündlich zustande gekommen sein, treten hiermit außer Kraft. Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sowie sonstigen Absprachen gelten nur dann, wenn sie von Sissi Works schriftlich bestätigt wurden.
18.5.
Sissi Works ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern und wird dem Kunden mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der geänderten AGB schriftlich über die Änderungen und den Zeitpunkt desbeabsichtigten Wirksamwerdens informieren. Der Kunde kann den Änderungen widersprechen. Erfolgt bis zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens kein Widerspruch, werden die geänderten AGB mit dem bekannt gegebenen Zeitpunkt wirksam.
18.6.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, beeinträchtigt dies die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt entsprechend für allfällige Lücken in diesem Vertrag.
18.7.
Die NutzerIn verpflichtet sich, Sissi Works hinsichtlich aller Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich aus der rechtswidrigen und schuldhaften Nichteinhaltung der Verpflichtungen durch die NutzerIn ergeben. Von der vollkommenen Schad- und Klagloshaltung sind insbesondere auch zu zahlende Strafen und die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung umfasst.
18.8.
Die in diesen AGB verwendeten Überschriften dienen nur der Zweckmäßigkeit und sind bei der Auslegung nicht zu berücksichtigen.
ANLAGE 12.1
SISSI WORKS HAUSORDNUNG
Location Management
Du erreichst unser Sissi Works Team von Montag – Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr (Geschäftszeiten). Bitte kontaktiere uns bei Bedarf über hello@sissi-works.com oder +43 670 5094960.
Allgemeines im Überblick
• Höflichkeit und respektvoller Umgang helfen dir und allen Sissi Works Mitgliedern dabei, uns auf das Wesentliche konzentrieren zu können: deinen Job und deine Passion!
• Bitte gehe mit dem zur Verfügung gestellten Inventar sorgsam um. Sollten Beschädigungen an der Ausstattung festgestellt werden oder Fehlfunktionen von Geräten auftreten, bitten wir dich ebenfalls diese Kanäle zu nutzen, um eine schnellstmögliche Behebung sicherzustellen.
• Beachte bei all deinen Tätigkeiten eine adäquate Lautstärke; speziell in den Open-Space und Flex-Areas. Gleichzeitig bitten wir dich, die Audiosignale deiner Geräte (Telefon & Laptop) möglichst leise oder „lautlos“ zu stellen.
• Halte alle Bereiche unserer Location stets frei und sauber.
• Nimm deine persönlichen Gegenstände bitte immer mit. Sie dürfen in den Open-Space/Flex-Desk Bereichen nicht liegen bleiben. Aus Sicherheitsgründen behalten wir uns das Recht vor, diese andernfalls zu entfernen.
• Für Abstimmungen und Gespräche mit KollegInnen und/oder KundInnen steht dir ein Sissi Works Meeting-Room zur Verfügung. Aus Rücksicht gegenüber anderen Mitgliedern sind Meetings und Gespräche ausschließlich in Meeting-Rooms gestattet.
• Halte dich bitte an die vorgegebene Mülltrennung und schütze die Umwelt durch unseren gemeinsamen nachhaltigen Weg.
• Haustiere sind aus Rücksicht auf alle anderen Mitglieder (Allergien, Phobien,...) an unserem Sissi Works Space (gesamter Bürostandort) nicht gestattet.
• (E-)Scooter, (E-)Fahrräder oder ähnliche Fortbewegungsmittel müssen in den den dafür vorgesehen Bereichen (Vorgarten) abgestellt werden und dürfen nicht mit in den Sissi Works Space (Gebäude) gebracht werden. Das Abstellen erfolgt auf eigene Gefahr.
Gäste
• Gäste sind bei uns herzlich willkommen. Bitte empfange deine Gäste selbständig an der Sissi Works Büroeingangstüre. Sollte eine manuelle Türöffnung notwendig sein, kümmere dich bitte um diese.
• Um einen sicheren und fairen Zutritt zu ermöglichen, gibt es zwei Möglichkeiten bei Sissi Works:
1. Deine Gäste kommen nur zu einer Besprechung? Buche einen Meeting Room in unserem Sissi Works Mitgliederportal. Eine Registrierung der Gäste ist in diesem Falle nicht notwendig. Der Aufenthalt deiner Gäste ist in den dafür vorgesehenen Besprechungsräumlichkeiten gestattet.
2. Deine Gäste möchten in unserer Sissi Works Location arbeiten oder den Tag mit dir gemeinsam verbringen? Erwirb ein Tagesticket für deine Gäste, damit sie vor/nach/während eures Meetings sich in allen öffentlichen Areas aufhalten und arbeiten dürfen. Buche dieses einfach im Sissi Works Mitgliederportal.
• Nach der erfolgreichen Buchung des Tagespasses bitten wir dich, deine Gäste in unserem System zu registrieren unter: Gästeregistrierung.
Flex-Area
• Die Flex-Access Area darf nur von Flex-Access Mitgliedern genutzt werden.
• Es dürfen keine persönlichen Gegenstände beim Verlassen der Location am Tisch gelagert werden.
• Achte bitte darauf, dass du einen Arbeitsplatz während deines Arbeitstages besetzt und nicht mehrere Plätze blockierst.
• Fensterbretter und Böden müssen freigehalten werden.
• Achte bitte darauf, dass auch in diesem Bereich aus Rücksichtnahme auf andere Mitglieder keine Meetings und nur kurze Telefonate geführt werden dürfen, sofern diese jedoch keine anderen, im Raum befindlichen Personen stören.
Fix-Area
• Die Fix-Desk Area darf nur von Fix-Desk Mitgliedern genutzt werden.
• Es dürfen persönliche Gegenstände beim Verlassen der Location am Tisch gelagert werden. Sissi Works übernimmt jedoch keine Haftung für deren Sicherheit.
• Fensterbretter und Böden müssen freigehalten werden.
• Achte bitte darauf, dass auch in diesem Bereich aus Rücksichtnahme auf andere Mitglieder keine Meetings und nur kurze Telefonate geführt werden dürfen, sofern diese jedoch keine anderen, im Raum befindlichen Personen stören.
Calls & Web-Conferences
• Calls und Web-Conferences gehören zum Arbeitsalltag dazu, daher darfst du kurze Gespräche (max. 2-3 Minuten) selbstverständlich in angemessener Lautstärke auch am Arbeitsplatz halten, , sofern diese jedoch keine anderen, im Raum befindlichen Personen stören.
• Für angeregte, diskrete und etwas längere Telefonate und Web-Conferences stehen dir unsere Phone-Booths kostenlos zur Verfügung. Beachte, dass diese im Sinne der Fairness für max. 30 Minuten dauernde Gespräche, jedoch nicht für einstündige Abstimmungen oder gar mehrstündige Gespräche genutzt werden dürfen.
Meeting-Room
• Unsere Sissi Works Meeting-Rooms stehen für deine Besprechungen zur Verfügung. Bitte buche diese rechtzeitig im Voraus und achte darauf, deine Meetings aus Rücksicht vor Buchungen von anderen Mitgliedern rechtzeitig zu beenden.
• Wenn dein Meeting länger als erwartet dauert, ist die entsprechende Dauer nachzubuchen. Sollte zu diesem Zeitpunkt der Meeting-Room schon durch ein anderes Mitglied gebucht sein, beende bitte dein Meeting rechtzeitig.
• Nach Ende deines Meetings hinterlasse die Räumlichkeiten bitte sauber und ordentlich, damit das nächste Mitglied ebenfalls von einem professionellen Meeting-Room profitiert. Entferne Gläser etc. und rücke die Sessel zurecht.
• Sollte Flip-Chart Papier fehlen oder ein technisches Gerät nicht funktionieren, kontaktiere uns bitte über hello@sissi-works.com oder unsere „Hotline“ zu den Geschäftszeiten.
Post- und Paketservice
• Deine Sissi Works Location darfst du ausschließlich mit dem Add-On „Virtual Office“ für deine Firmenadressregistrierung verwenden.
• Post darfst du ausschließlich mit dem Add-On „Virtual Office“ an deine Sissi Works Location senden lassen.
• Sofern Post/Pakete für nicht mit dem Add-On „Virtual Office“ gebuchte Mitglieder ankommen, wird entweder die Annahme verweigert oder die Post/Pakete zurück zur Post gebracht.
• Es wird keine Haftung für etwaige Probleme oder nicht-zustellungen von Post/Paketen übernommen.
• Wir können aus rechtlichen Gründen keine RSA oder RSB Briefe übernehmen.
• Für Pakete wird keine Haftung übernommen. Pakete müssen selbstständig entgegen genommen werden und dürfen jedenfalls nicht in Allgemeinbereichen abgestellt oder hinterlegt werden.
Küchenbereich
• Bitte hinterlasse nach deren Benutzung die Küchenoberflächen stets gereinigt.
• Dein schmutziges Geschirr räume bitte selbstständig in den Geschirrspüler ein. Das Einschalten und Ausräumen übernimmt einmal pro Tag der Reinigungsdienst. Wir danken dir für deine Unterstützung.
• Beachte immer unsere ausgehängten Kühlschrankregeln. Diese findest du im Küchenbereich ausgehängt. Deine mitgebrachten Lebensmittel kannst du im Kühlschrank lagern. Achte darauf diese zeitnah zu verzehren.
Speisenverzehr
• Mitgebrachte Speisen bitte in den eigens gekennzeichneten Bereichen verzehren.
Rauchverbot
• Im gesamten Gebäude herrscht absolutes Rauchverbot. Bitte benutze die hierfür vorgesehenen Raucherzonen oder die jeweiligen Außenbereiche.
Brandschutz
• Du bist dazu verpflichtet, dich bei deinem ersten Besuch über die Brandschutzvorkehrungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren.
• Verhalte dich bitte so, dass Bränden vorgebeugt wird.
• Die missbräuchliche Benutzung von Feuerlöschern ist untersagt.
• Bitte beachte den markierten Gehbereich auf den Haupttreppen (farbliche Markierung).
• Bei Feueralarm ist das Gebäude möglichst rasch zu verlassen – bitte achte auf etwaige Anweisungen der zuständigen Personen.
• Bei durch NutzerInnen verursachten Fehlalarmen ist ein pauschaler Aufwandsersatz von 250€ pro Fehlalarm zu leisten.
Wertgegenstände
• Wir übernehmen keine Verantwortung für deine persönlichen Gegenstände. Bitte achte eigenverantwortlich auf deine Wertsachen und lass sie nicht unbeaufsichtigt.
Wenn du der/die letzte Sissi Works bist
Bitte achte darauf, dass
• das Licht in allen Räumen abgedreht ist,
• die Fenster geschlossen sind und
• etwaige Klimageräte abgeschaltet sind.
Wir möchten dich darauf hinweisen, dass wir bei Nichteinhaltung der allgemeinen Regeln im Interesse des Sissi Works Team und aller Mitglieder individuelle Konsequenzen setzen müssen.
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die Sissi Works - Coworking Space Wien diese Website bereitstellt.
See Cobot Terms
Zurück